Gesundheitsökonomie und -systemforschung
Autoren
Kaufhold, Ralph
Schlagwörter
Niederlassung 2018
Niederlassung
Zahnärztliche Existenzgründungen
Zahnärztliche Investitionen
Investitionsanalyse
Investitionsverhalten
Publikation — IDZ-Information
Titel
Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 1995
Herausgeber
IDZ, Institut der Deutschen Zahnärzte
Ort
Köln
Verlag
IDZ, Institut der Deutschen Zahnärzte
ISSN
0931-9816
Jahr
1996
Seitenzahl
18
Erscheinungsdatum
10.06.1996
Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 1995
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) analysiert seit 1984 gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank/Düsseldorf das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Für das Jahr 1995 sind folgende zentrale Ergebnisse hervorzuheben:
- In den alten Bundesländern werden die meisten zahnärztlichen Existenzgründungen in Form einer Einzelpraxisübernahme verwirklicht; gleichzeitig wächst die Bedeutung der Gemeinschaftspraxis. Für die neuen Bundesländer ist die Einzelpraxisgründung die dominierende Niederlassungsform.
- Die mit der Übernahme einer Einzelpraxis in den alten Bundesländern verbundenen Ausgaben haben sich verringert und lagen 1995 deutlich unter denen einer Neugründung.
- Im gesamten Bundesgebiet hält der Wachstumstrend der nominalen Betriebsmittelkredite - unabhängig von der Niederlassungsform - an. Die in den alten Bundesländern im Zeitraum von 1984 bis 1995 real in Anspruch genommenen Betriebsmittelkredite bleiben annähernd konstant.
- Die Entwicklung des bei einer Praxisübernahme in den alten Bundesländern an den Praxisinhaber zu zahlenden Substanzwertes und ideellen Wertes verlief unterschiedlich; einem gestiegenen ideellen Wert steht ein stark gesunkener Substanzwert gegenüber.
- In der Regel folgt in den alten Bundesländern die Entwicklung des ideellen Praxiswertes der Entwicklung der Einnahmenüberschüsse mit einer einjährigen Verzögerung.
- Im Jahre 1995 unterscheiden sich die Struktur des ost- und westdeutschen Gesamtfinanzierungsvolumens einer Einzelpraxisgründung nur noch geringfügig.